1.     Allgemeines
Die Willi-Dickhut-Bücherei ist eine öffentliche Bildungseinrichtung der Willi-Dickhut-Stiftung e.V. Sie steht in der Tradition der Arbeiterbewegung und richtet sich insbesondere aus als "Bücherei des wissenschaftlichen Sozialismus".

2.     Benutzerkreis
Aus vereinsrechtlichen Gründen ist der Verleih von Büchern und CDs / DVDs nur an Förder- oder Lesemitglieder zulässig.

3.    Mitgliedschaft

3.1  Fördermitglieder der Willi-Dickhut-Stiftung e.V. sind automatisch auch Lesemitglieder.

3.2 Um Lesemitglied zu werden, ist ein ausgefülltes Antragsformular vorzulegen (Formular auf der Homepage 'www.willi-dickhut-museum.de' im Internet oder als Papier im Museum). Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

3.3  Nach der Anmeldung erhält jede/r Benutzer/in einen Leihausweis. Bei Wohnungswechsel wird um Mitteilung gebeten.

4.     Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit dem Eintritt als Mitglied speichert und verarbeitet die Willi-Dickhut-Bücherei folgende personenbezogene Daten: Familiennamen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie die Bankkontodaten des Mitgliedes für die Abwicklung der Beitragszahlung bei Bankeinzug. Es wird zugesichert, dass diese personenbezogenen Daten nicht weitergegeben und sicher aufbewahrt werden. Auf Wunsch bzw. nach zwei Jahren der Nichtinanspruchnahme der Bücherei werden die Daten gelöscht, sofern alle auf den Benutzernamen verbuchten Medien zurückgegeben sind.

5.     Ausleihe

5.1  Jedes Lesemitglied kann pro Jahr bis zu 24 Bücher und 12 CDs / DVDs kostenfrei ausleihen.

5.2  Gegen Vorlage des Leihausweises werden Bücher vier Wochen. CDs, CD-ROMs, DVDs und Hörbücher werden eine Woche ausgeliehen. Fernleihe ist möglich. Das Rückporto trägt der Entleiher. Präsenzbestände werden grundsätzlich nicht verliehen. Die Ausleihe von DVDs und CD-ROMs über das Jahreskontingent hinaus ist kostenpflichtig und beträgt 1.50 € pro Woche.

5.3   Für Fotokopien aus Büchereibeständen (Nutzung zusammen mit der GSA) entstehen pro Seite Gebühren von 0.10 € für DIN A4; 0.20 € für DIN A3.

5.4 Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Wunsch verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt.

5.5  Auszuleihende Medien können schriftlich oder online vorbestellt werden.

5.6  Die Ausleihe erfolgt ausschließlich zur persönlichen Benutzung und Bildung der Fördermitglieder der Willi-Dickhut-Stiftung e.V. und der Lesemitglieder der Willi-Dickhut-Bücherei, die Leihgebühr ist lediglich ein Unkostenbeitrag.

5.7 Die Willi-Dickhut-Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

6.     Behandlung von Medien
Im Interesse aller Benutzer sind die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte oder verloren gegangene Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen Leihausweis die Medien entliehen wurden. Die Ersatzbeschaffung wird durch die Bücherei vorgenommen und die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem verantwortlichen Benutzer in Rechnung gestellt.

7.   Jahresgebühr, Versäumnisentgelt, Gebühren

7.1   Die Monatsgebühr beträgt für einzelne Lesemitglieder 2 €, für Familien 3 €.

7.2   Die Jahresgebühr kann mit der Fördermitgliedschaft in der Willi-Dickhut-Stiftung e.V. verknüpft werden. Sie beträgt satzungsgemäß mindestens 30 Euro im Jahr und berechtigt zum kostenfreien Eintritt in das Willi-Dickhut-Museum und zur Nutzung der Bücherei.

7.3  Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine vorherige schriftliche Mahnung erfolgt ist.

7.4   Die Versäumnisgebühr beträgt 0.50 € je ausgeliehenem Medium und angefangener Woche. Nach einem Vierteljahr ist der Wert des Buches bzw. Mediums als Versäumnisgebühr zu entrichten.

7.5   Bei erfolgloser Mahnung werden die Medien mit dem Wert für die Wiederbeschaffung und den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

8.     Aufenthalt in den Büchereiräumen
Taschen und sonstiges Gepäck sind im Eingangsbereich zu verwahren. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet die Willi-Dickhut-Stiftung e.V. nicht. Auf andere Beschäftigte des Hauses ist Rücksicht zu nehmen. Essen und Trinken ist innerhalb des Willi-Dickhut-Museums und der Büchereiräume nicht gestattet. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.

9.     Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen des Personals, die auf Grund des Hausrechts ergangen sind, verstoßen, können von der Benutzung der Willi-Dickhut-Bücherei ausgeschlossen werden.

Benutzerordnung