1.     Allgemeines
Die „Bibliothek in der Horster Mitte" ist eine öffentliche Bildungseinrichtung der Willi Dickhut Stiftung e.V.. Sie steht in der Tradition der Arbeiterbewegung und verfolgt den Vereinszweck: - Informationsmittel wie Bücher, Zeitschriften, Bilder, Musikalien, Datenträger und sonstige Medien auf antifaschistischer Grundlage der Bevölkerung zugänglich zu machen und einen bewussten Beitrag zur Arbeiter- und Volksbildung zu leisten, - Kinder-, Jugend-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen mit kultur- und medienpädagogischen Angeboten zu unterstützen, - eine breite Öffentlichkeitsarbeit zur Bereicherung der fortschrittlichen Kultur zu entwickeln.

2.     Benutzerkreis
Jeder ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der „Bibliothek in der Horster Mitte" zu benutzen.

3.    Anmeldung

3.1  Jede/r Benutzer/in hat sich bei der Anmeldung mit Name, Vorname, Adresse und Geburts- datum auszuweisen. Die Leitung der Bibliothek kann bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangen.

3.2 Der/die Benutzer/in bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungs- und Gebührenordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.

3.3  Nach der Anmeldung erhält jede/r Benutzer/in einen Leihausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bibliothek bleibt. Der Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen und jeder Wohnungswechsel mitzuteilen. Der Leihausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

3.4  Für den Ersatz eines verlorenen oder eines unbrauchbar gewordenen Leihausweises wird eine Gebühr von 5.00 € erhoben.

4.     Verarbeitung personenbezogener Daten
Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die „Bibliothek in der Horster Mitte" folgende personenbezogene Daten: Familiennamen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, bei Minderjährigen die Adresse des Sorgeberechtigten. Es wird zugesichert, dass diese personenbezogenen Daten nicht weitergegeben und sicher aufbewahrt werden. Auf Wunsch bzw. nach zwei Jahren der Nichtinanspruchnahme der Bibliothek werden die Daten gelöscht, ebenso die auf den Benutzernamen verbuchten Medien, sobald sie zurückgegeben sind.

5.     Ausleihe

5.1  Gegen Vorlage des Leihausweises werden Bücher vier Wochen. CDs, CD-ROMs und DVDs werden eine Woche entliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Präsenzbestände werden grundsätzlich nicht verliehen. Die Ausleihe von DVDs und CD-ROMs ist kostenpflichtig und beträgt 1.50 EUR pro Ausleihe.

5.2   Für Fotokopien aus Büchereibeständen (Nutzung zusammen mit der GSA) entstehen pro Seite Gebühren von 0.10 EUR für DIN A4; 0.20 EUR für DIN A3.

5.3 Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Wunsch verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen.

5.4  Ausgeliehene Medien können schriftlich oder online vorbestellt werden.

5.5  Die Ausleihe urheberrechtlich geschützter Medien erfolgt ausschließlich zur persönlichen Benutzung und Bildung der Fördermitglieder der Willi Dickhut Stiftung, die Leihgebühr ist ausschließlich ein Unkostenbeitrag.

5.6 Die „Bibliothek in der Horster Mitte“ ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück- zufordern.

6.     Behandlung von Medien
Im Interesse eines jeden Benutzers sind die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte oder verloren gegangene Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen Leihausweis die Medien entliehen wurden. Die Ersatzbeschaffung wird durch die Bücherei vorgenommen und die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem verantwortlichen Benutzer in Rechnung gestellt.

7.   Jahresgebühr, Versäumnisentgelt, Gebühren

7.1   Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 18 EUR, eine Tageskarte kostet 1.50 EUR. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren werden keine Jahresgebühren erhoben. Kostenpflichtig ist die Ausleihe von CD-ROMs und DVDs (1.50 EUR pro Ausleihe), alle anderen Medien können kostenlos entliehen werden.

7.2   Die Jahresgebühr kann mit der Fördermitgliedschaft in der Willi Dickhut Stiftung e.V. ver- knüpft werden. Sie beträgt satzungsgemäß mindestens 30 Euro im Jahr und berechtigt zum kostenfreien Eintritt in das Willi Dickhut Museum und zur Nutzung der Bibliothek.

7.3  Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht werden, ist eine Versäum- nisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine vorherige schriftliche Mahnung erfolgt ist.

7.4   Die Versäumnisgebühr beträgt 0.50 EUR je ausgeliehenem Medium und angefangener Woche. Nach einem Vierteljahr ist der Wert des Buches bzw. Medium als Versäumnisgebühr zu entrichten.

7.5   Bei erfolgloser Mahnung werden die Medien mit dem Wert für die Wiederbeschaffung und den anfallenden Kosten nach Ziffer 7.3 in Rechnung gestellt.

8.     Aufenthalt in den Büchereiräumen

8.1  Taschen und sonstiges Gepäck sind in den dafür vorgesehenen Regalen zu verwahren. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet der Bibliotheksträger nicht. Auf andere Besucher des Hauses ist Rücksicht zu nehmen. Rauchen, Essen und Trinken ist innerhalb der Ausleihräume nicht gestattet.

8.2  Die Weisungen des Personals sind zu befolgen.

9.     Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen des Personals, die auf Grund des Hausrechts ergangen sind, verstoßen, können von der Benutzung der „Bibliothek in der Horster Mitte“ ausgeschlossen werden.

10.   In-Kraft-Tretung
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.06.2007 in Kraft und wird öffentlich bekannt gegeben.

Benutzerordnung